Wann endet die Unterhaltspflicht der Eltern?

Wann endet die Unterhaltspflicht der Eltern?

6. Mai 2019

Wie lange muss der Vater / die Mutter bezahlen?
Die Eltern sind gemeinsam für den Unterhalt des Kindes bis zu dessen Volljährigkeit verantwortlich. Der zu entrichtende Unterhaltsbeitrag bemisst sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern (BGE 135 II 66).

Der Unterhalt der Eltern ist als Bar- und Betreuungsunterhalt zu leisten. Der Betreuungsbedarf hängt vom Alter des Kindes ab. Gemäss der Gerichtspraxis muss der hauptbetreuende Elternteil ab der obligatorischen Einschulung des jüngsten Kindes grundsätzlich 50 %, ab dessen Eintritt in die Sekundarstufe zu 80% und ab dem vollendeten 16. Altersjahr zu 100% arbeiten (BGer 5A_384/2018).

Kein Kontakt – Kein Unterhalt?
Nach der Volljährigkeit ist Unterhalt nur geschuldet, falls das Kind bis dann noch keine ordentliche Erstausbildung abgeschlossen hat. Der Mündigenunterhalt ist nur dann von den Eltern geschuldet, wenn er ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden kann (Art. 277 ZGB).

Ein Unterhaltspflichtiger darf nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur Zahlstelle degradiert werden. Die ungerechtfertigte Kontaktverweigerung des volljährigen Unterhaltsberechtigten führt in aller Regel zur Unzumutbarkeit der Unterhaltszahlungen des Unterhaltspflichtigen (BGE 129 III 375, E. 4.2).

Wer bezahlt für: Studienabbruch, Neuorientierung, Zwischenjahr oder Praktikum des Kindes?
Bricht das volljährige Kind die Ausbildung ab winscp client download , entfällt die Unterhaltspflicht der Eltern. Bei unverschuldetem Abbruch ruht die Unterhaltspflicht für die Dauer der Neuorientierung. Dasselbe gilt für ein Zwischenjahr. Dem Unterhaltsberechtigten wird während dieser Zeit zugemutet, für sich selbst aufzukommen (BGer 5A_563/2008). Ist jedoch ein Praktikum für die Erstausbildung obligatorisch, muss für diese Zeit Mündigenunterhalt bezahlt werden (BGer 5A_776/2016, E. 5.2).

-Dr. Heidi Pfister-Ineichen, Rechtsanwältin und Partnerin

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