Regierungsrat führt im Kanton Luzern ab dem 1. November 2021 Formularpflicht ein

Regierungsrat führt im Kanton Luzern ab dem 1. November 2021 Formularpflicht ein

24. September 2021

Vermieterinnen und Vermieter sind ab dem 1. November 2021 im Kanton Luzern verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages dem Mieter den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen.

Aufgrund der aktuell tiefen Leerwohnungsziffer erlässt der Regierungsrat eine Formularpflicht. Diese gilt ab dem 1. November 2021 im ganzen Kanton Luzern und umfasst auch die Analyseregion Unteres Wiggertal (Altishofen, Dagmersellen, Egolzwil, Nebikon, Reiden, Wauwil und Wikon), in welchen die Leerwohnungsziffer bei über 1.5 Prozent liegt.

Die Formularpflicht soll Transparenz zu den Mieten und Mietzinserhöhungen schaffen und Mietindexexzesse bei Mieterwechsel verhindern.

Gemäss § 94 Abs. 1 EGZGB Luzern kann der Regierungsrat für den Abschluss neuer Mietverträge im ganzen Kantonsgebiet oder in Teilen davon die Verwendung des Formulars für obligatorisch erklären.

Die Formularpflicht tritt ab dem 1. November 2021 in Kraft und gilt bis auf weiteres für Mietverträge die ab dem 1. November 2021 abgeschlossen werden. Das entsprechende Formular kann ab dem 1. Oktober 2021 auf nachfolgendem Link heruntergeladen werden: https://gerichte.lu.ch/organisation/schlichtungsbehoerden/miete_pacht/formulare.

-MLaw Ralf Voger, Rechtsanwalt und Partner
-MLaw Mara Wilhelm, juristische Mitarbeiterin

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