Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen vor Gericht.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst sowohl das private Arbeitsrecht als auch das öffentlich-rechtliche Personalrecht, namentlich:
In sozialversicherungsrechtlichen Belangen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zu stehenden Leistungen (Taggelder, berufliche Massnahmen, Rente) der Invaliden-, Unfall- oder Krankenversicherung erhalten. Konkret vertreten wir Sie gerne in Beschwerdeverfahren gegen die Invaliden- oder Krankenversicherung sowie in Einspracheverfahren gegen Entscheide der Unfallversicherung.