Nachfolgende notarielle Dienstleistungen bieten wir Ihnen in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort an; innerhalb des Kantons Luzern.
Die Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen sind staatlich geregelt und richten sich nach der Luzerner Verordnung über die Beurkundungsgebühren (SRL 258) sowie nach der Preisliste Notariat.