Wir vertreten in Strafverfahren involvierte Privatpersonen und Unternehmen, sei es als Beschuldigte, Privatkläger oder Opfer. Unsere Expertise umfasst nebst dem herkömmlichen Strafrecht auch das Verwaltungsstrafrecht und das Unternehmensstrafrecht.
Wir unterstützen Sie namentlich in folgenden Situationen: